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LG Saarbrücken, 18.12.2019 - 9 O 138/16 |
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Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 18.12.2019 - 9 O 138/16
- OLG Saarbrücken, 10.12.2020 - 4 U 9/20
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Saarbrücken, 10.12.2020 - 4 U 9/20
1. Ein Halten im Sinne von § 18 Abs. 8 StVO liegt nicht vor, wenn ein …
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 18.12.2019 (Aktenzeichen 9 O 138/16) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst.unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Saarbrücken vom 18.12.2019, Aktenzeichen 9 O 138/16, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 5.931,16 ? nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.04.2016 zu zahlen und.
unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Saarbrücken vom 18.12.2019, Aktenzeichen 9 O 138/16, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 900 ? nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.04.2016 zu zahlen.
- KG, 24.07.2019 - 3 Ws (B) 243/19
Verkehrsordnungswidrigkeit: Urteilsessentialia bei innerorts begangenem einfachem …
Liegenbleiben auf Bundesautobahn - Halten auf Grund einer Betriebsstörung Oberlandesgericht Saarbrücken - Az.: 4 U 9/20 - Urteil vom 10.12.2020 I. Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 18.12.2019 (Aktenzeichen 9 O 138/16) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.985,76 EUR sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in [...].